| 1. Geltungsbereich |
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Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
regeln das Geschäftsverhältnis zwischen Capital+Trade
(im Folgenden DonPhilippo genannt) und ihrem Kunden. Der Vertrag
kommt mit Absenden einer Bestellung zustande.
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| 2. Preise |
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Die angegebenen Preise verstehen sich exkl. Versandkosten.
Die Versandkosten von CHF 6.50 oder CHF 2.00 bei Couverts entfallen
ab einem Auftragsvolumen von CHF 250. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt
der Bestellung. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.
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| 3. Bestellungen |
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Bestellungen sind verbindlich und können nicht
annulliert werden. Don Philippo behält sich vor, Bestellungen
jederzeit abzulehnen.
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| 4. Lieferung |
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Bestellungen werden von Montag bis Freitag verschickt.
Wird die Bestellung an einem Sonn- oder Feiertag aufgegeben, erfolgt
der Versand am darauffolgenden Werktag. Eine Garantie für rechtzeitige
Lieferung wird nicht übernommen.
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| 5. Garantie/Falschlieferungen |
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Weist ein Produkt Mängel auf oder wurden falsche
Produkte geliefert, so ist die Lieferung umgehend zurückzusenden.
Der Kunde erhält eine Ersatzlieferung desselben Produkts. Fehler,
die für uns nachträglich nicht ersichtlich sind sowie
Nichtgefallen, unsachgemässe Behandlung und absichtliche Zerstörung
sind von der Garantie ausgeschlossen.
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| 6. Zahlung |
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Die Zahlung erfolgt per Rechnung (Einzahlungsschein).
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Reklamationen betreffend
einer Rechnungen sind innerhalb der Zahlungsfrist anzubringen. Don
Philippo behält sich vor, bei Bestellungen Vorauszahlung zu
verlangen.
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| 7. Zahlungsverzug |
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Allfällige Mahngebühren betragen CHF 10.00
(2. Mahnung CHF 20.00, 3. Mahnung CHF 50.00). Nach drei erfolglosen
Mahnungen wird das Geld auf dem Rechtsweg eingefordert.
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| 8. Gerichtsstand |
| Gerichtsstand ist Weinfelden. |
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| 9. Unwirksamkeit einzelner Punkte |
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung
unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit
aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die
unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem
Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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